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Hörspiel und Vorlesegeschichten zu St. Martin
Viele haben sich Mühe gegeben und Bilder gemalt, Laternen gebastelt, Lieder einstudiert und sich schon sehr auf St. Martin gefreut. Sich darauf gefreut, gemeinsam mit den Laternen durch die Straßen zu ziehen und Lieder zu singen. Irgendwo trappelt ein Pferd und jemand sitzt mit einem roten Mantel obendrauf, die Geschichte von Sankt Martin wird vorgespielt.
Weil in diesem Jahr viele Laternenumzüge nicht stattfinden dürfen und damit auch das Vorspielen der St. Martin Geschichte ausbleibt, haben wir etwas besonderes für euch vorbereitet um euch doch noch die Geschichte von Martin zu erzählen. In einer Vorlesegeschichte und einem kleinen Hörspiel erzählen wir euch, wer dieser Sankt Martin war und was er getan hat.
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Und welche Bedeutung hat er für Helmstadt?
Unsere Kirche ist dem Hl. Martin geweiht und hat am 11. November sein Patrozinium. Patrozinium oder auch Patronatsfest nennt man den Tag, an dem eine Pfarrgemeinde den Gedenktag des Heiligen begeht. Unsere Kirche hat schon eine lange Geschichte und es befinden sich auch einige Kunstwerke darin. Das große Kreuz über dem Altar habt ihr bestimmt schon gesehen. Kennt ihr aber auch die bunten Fenster?
Eines davon zeigt den Heiligen Martin und auch eine der vier Glocken trägt seinen Namen. Das ist die Martinsglocke. Wenn ihr das nächstemal in die Kirche geht, dann schaut gleich mal nach den Fenstern und guckt, ob ihr Martin erkennen könnt.
Vorlesegeschichten & Hörspiel
Ein Bettler erzählt | 6:03 Min (5,6 MB)
01 Die Legende vom Jungen Martin | 4:08 Min (3,8 MB)
02 Der Mönch Martin und die Gänse | 3:08 Min (2,9 MB)
03 Martinsgänse | 1:41 Min (1,6 MB)
Rezept für Martinsgänse
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nach Bund-Länder-Beschluss Freizeitaktivitäten ausgesetzt
Wir haben viele Anstrengungen unternommen, ein umfangreiches Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet, aber leider hilft uns das aktuell nichts. Für den November hatten wir bereits vieles geplant und wollten mit unserem Herbst-Café ein Stück Normalität zurückbringen. Das Abhalten der Jahreshaupversammlung hatte bereits in der Vorstandschaft für einige Gespräche gesorgt, das Hin und Her mit nochmaliger Terminverschiebung schon fast verwirrt bis wir unsere JHV endlich hätten abhalten können.
Mit dem heutigen Bund-Länder-Beschluss werden aber alle Planungen aufgelöst. Sicherlich ist es richtig, aufgrund der aktuell exponentiellen Infektionsdynamik zu handeln. Das Credo ist dabei die Kontaktbeschränkung für den gesamten November. Davon betroffen sind alle Einrichtigungen für die Freizeitgestaltung. Somit können wir uns als Chor hiervon nicht freisprechen.
Diese Entscheidung trifft uns sehr. Gerade waren wir dabei unser Vereinsleben wieder hochzufahren und hatten sogar schon ein Gefühl von Normalität. Zum Schutze aller ist es aber jetzt wichtig, diese Vorgaben für diese vier Wochen zu befolgen, um Schlimmeres zu verhindern. Wir hoffen darauf, dass wir ab Dezember dann wieder eine andere Ausgangslage haben.
Für unseren Verein bedeutet das also, dass für die Dauer vom 02.11.2020 - 30.11.2020 alle Veranstaltungen und Proben abgsagt sind. Das betrifft ausnahmslos alle Chöre. Darüber hinaus wird unser Herbst-Café nicht stattfinden und auch die Jahreshauptversammlung werden wir nicht abhalten. Letztere wird auch in diesem Jahr nicht mehr nachgeholt.
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Betroffen sind alle Chöre
Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes >50 entfallen auch in der KW 44 (26. - 30. Oktober) alle Chorproben der Nachwuchs- und Erwachsenenchöre.
Wir haben uns dazu entschlossen bis auf Weiteres wöchentlich zu entscheiden, ob die Chorproben stattfinden können und stehen im Hintergrund mit den Behörden in Verbindung um unser Handeln abzusichern. Wir haben ein umfassendes Schutzkonzept aufgelegt und sind davon auch überzeugt. Dennoch sehen wir uns in der Pflicht sämtliche Risiken so gering wie möglich zu halten.
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Betroffen sind alle Chöre
Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes >35 und den damit verbundenen Maßnahmen der Bundesregierung, aber auch in der Verwantwortung der Gesundheit unserer Mitglieder gegenüber, entfallen in der KW 43 (19. - 25. Oktober) alle Chorproben der Nachwuchs- und Erwachsenenchöre.
Wir haben uns dazu entschlossen bis auf Weiteres wöchentlich zu entscheiden, ob die Chorproben stattfinden können und stehen im Hintergrund mit den Behörden in Verbindung um unser Handeln abzusichern. Wir haben ein umfassendes Schutzkonzept aufgelegt und sind davon auch überzeugt. Dennoch sehen wir uns in der Pflicht sämtliche Risiken so gering wie möglich zu halten.
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Beschluss vom 14. Oktober 2020
In der Konferenz der Bundeskanzlerinmit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober 2020, wurde unter TOP Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie folgendes beschlossen:
Allgemein
- konsequente Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m
- Einhaltung der Hygieneregeln
- dort, wo es geboten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmasken) zu tragen
- dringende Empfehlung die Corona-Warn-App zu nutzen
- beim Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften.
Inzidenzwert > 35
- Teilnehmerbegrenzung von 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum
- ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum (wenn Menschen dichter/länger beeinander stehen)
- Sperrstunde in der Gastronmie mit erweiterten Auflagenund Kontrollen
- Weitere Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, Ausnahmen nur mit abgestimmten Hygienekonzept
Inzidenzwert > 50
- Erweiterung der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung
- Kontaktbeschränkungenim öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen
- Verbindliche Sperrstunde um 23:00 Uhr und Außenabgabeverbot von Alkohol
- Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf 10 Teilnehmerim öffentlichen Raum sowie auf 10 Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum






