Melomania Service bleibt bestehen
Überraschend hat das Verwaltungsgerichtshof in München einem Eilantrag stattgegeben und damit überraschend das Verbot von touristischen Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus vorläufig gekippt. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.
Obwohl diese Maßnahme aktuell außer Kraft gesetzt ist, halten wir unseren Service aufrecht, den 15 km Radius zu berechnen. Auch wenn es gegen den Beschluss keine Rechtsmittel gibt, bleibt die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten. Wenn endgültig entschieden ist, werden wir den Dienst entsprechen anpassen.
Wir hoffen aber weiterhin, dass niemand - selbst nach einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme - unser Angebot in Anspruch nehmen muss.







