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  • Zwangspause

    ZwangspauseLeider zwingt uns Corona wieder in die Knie. Die schlechten Werte steigen und bedauerlicherweise gibt es auch in unserem Ort immer wieder Erkrankungen. Unsere Verantwortung für die Gesundheit und die Rücksicht auf die Sorgen unserer Mitglieder, lässt aktuell nur den Schluss zu, dass wir die Chorproben schweren Herzens wieder bis auf Weiteres aussetzen müssen.

    Damit entfallen ab einschließlich Dienstag, den 23.11.2021 sämtliche Chorproben. Das betrifft somit die Melo-Minis, Melo-Midis, Melo-Maxis, das Vocalensemble, den Männerchor, die Femina Melomania und den gemischten Chor.

    Die Vereinsarbeit geben wir jedoch nicht auf, denn es wird eine Zeit nach Corona geben und für die bereiten wir uns vor – mit Dir und Deiner Hilfe!

    Für diese Zeit haben wir mit 3 Projekten bereits die Weichen gestellt. Um die vor uns liegenden Aufgaben aber bewältigen zu können, brauchen wir jeden Einzelnen. Jede helfende Hand und jeden kreativen Kopf! Wir zählen dabei auf Deine Unterstützung in einer der folgenden Arbeitsgruppen:

    1250 Jahre Helmstadt: Der Ort lebt von und durch seine Vereine. Wir präsentieren uns an diesem Ortsjubiläum. Erste Gedanken und Ideen gibt es schon. Weitere Vorschläge und Melomanen, die es umsetzen brauchen wir noch!

    Verein(t) nach der Pandemie: Wie starten wir nach der erneuten Zwangspause durch? Wie finden wir zu alter Stärke zurück? Was begeistert Dich? Begeistere Andere!

    MELOdien-Weg: Das Projekt erhielt im Gemeinderat schon breite Zustimmung. Auch hier gibt es die ersten Entwürfe. Hilf sie zu erweitern und in die Tat umzusetzen, sei Teil des Wegs und geh mit auf unserem MELOdien-Weg!

    Mach mit und melde Dich bei einem unserer Vorstände!
    Danke

    Bild: Melomania & tezzstock

     

  • Chorproben bei roter Ampel

    Ampelstatus rot Chorproben Aktuelle Regelungen für unsere Chorproben

    Schneller als erwartet, ist die Corona-Ampel nun auf rot gesprungen. Was genau bedeutet das für unsere Chorproben?

    Einschränkungen moderat - FFP2 & 2G (geimpft, genesen)

    Auch gegenüberdem gelben Ampelstatus sind die Einschränkungen nicht wesentlich größer und auch hier droht keine Einstellung der Probentätigkeiten. Wie beim gelben Ampelstatus gilt das Hygienekonzept und der Zutritt mit Mund-Nase-Schutz bleiben bestehen. Allerdings haben jetzt nur noch geimpfte und genesene Erwachsene, mit FFP2-Maske Zutritt. Für Kinder und Jugendliche gibt es entsprechende Erleichterungen (siehe Infografik).

    Zusammengefasst bedeutet das:

    • Auf den Begegnungsflächen sind FFP2-Masken zu tragen
    • Zutritt nur geimpft, genesen
    • Hygieneregeln und Abstände von 1,5m (besser 2m) sind einzuhalten

    Bisher konnten wir die Chorproben problemlos durchführen. Wir bitten Euch weiterhin so umsichtig zu sein und aufeinander acht zu geben!

    Infografik Maßnahmen je Corona-Ampel-Status

    Hinweise zur Infografik

    • Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind von der 2G-Regel ausgenommen.
    • Für Kinder von 12-17 Jahren besteht ein Impfgangebot. Da noch nicht alle das Angebot angenommen haben können, besteht eine Ausnahmeregelung bis 31.12.2021, sodass für diese Personen derzeit noch ein Test ausreichend ist.
    • 6-Jährige, die noch nicht eingeschult sind, stehen getesteten Personen gleich (vgl. § 3 (5) 3. - 14. BayIfSMV)
    • Kinder, bis zur 4. Jahrgangsstufe, könenn eine Stoffmaske tragen. Um nicht noch mehr zu verwirren, sollen alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr eine medizinische Maske tragen.

    Weitere Infos die Krankenhausampel einfach erklärt oder die wichtigsten Richtlinien nach Ampelstufen

     

  • Chorproben bei gelber Ampel

    Ampelstatus gelb Chorproben Aktuelle Regelungen für unsere Chorproben

    Leider ist die Corona-Ampel nun doch auf gelb gesprungen. Welche Einschränkungen bedeutet das für unsere Chorproben?

    Einschränkungen nur gering - FFP2 & PCR-Test

    Glücklicherweise sind die Änderungen gegenüber dem grünen Ampelstatus nicht so gravierend, dass wir die Probentätigkeiten einstellen müssten. Das Hygienekonzept und der Zutritt mit Mund-Nase-Schutz bleiben bestehen und auch die Vorgehensweise nur getestet, geimpft oder genesen zur Chorprobe zu kommen bleibt unverändert. Die größte Veränderung ist, dass nun wieder FFP2-Masken anstelle der medizinischen Masken zu tragen sind und kein Schnelltest mehr ausreicht, sondern PCR-Tests (48h) für ungeimpfte erforderlich sind.

    Zusammengefasst bedeutet das:

    • Auf den Begegnungsflächen sind FFP2-Masken zu tragen
    • Zutritt nur geimpft, genesen oder (PCR)-getestet, der Test darf nicht älter als 48h sein
    • Hygieneregeln und Abstände von 1,5m (besser 2m) sind einzuhalten

    Bisher konnten wir die Chorproben problemlos durchführen. Wir bitten Euch weiterhin so umsichtig zu sein und aufeinander acht zu geben!

    Weitere Infos die Krankenhausampel einfach erklärt oder die wichtigsten Richtlinien nach Ampelstufen

  • Krankenhaus-Ampel für Corona Maßnahmen in Bayern

    Die Krankenhaus-Ampel einfach erklärt
    Die wichtigsten Richtlinien nach Ampelstufen

  • Inzidenzverlauf Stadt und Land

    Landkreis Würzburg


    Stadt Würzburg

  • Probenbeginn in Aussicht

    Corona Öffnungsstrategie Corona Öffnungsstrategie mach Hoffnung

    Nach dem Corona-Gipfel und der Kabinettssitzung in Bayern steht fest, dass der Lockdown verlängert, aber angepasst wird.

    Leider sind die Neuerungen, Lockerungen und Regeln nicht auf den ersten Blick verständlich. Wir haben dennoch versucht sie im Überblick darzustellen.

    So kompliziert sie auch erscheinen mögen, so machen sie doch Hoffnung. Durch die Lockerungen werden nicht nur wieder Treffen mit mehreren Personen in Aussicht gestellt, sondern auch ein möglicher Probenbeginn rückt damit in greifbare Nähe.

    Möglicher Probenbeginn ab 05. April in Aussicht

  • Inzidenzwerte doppelt so hoch

    Falsche InzidenzwerteRKI bestätigt Datenpanne

    Wegen einer Datenpanne erscheinen aktuell auf den Karten zu den Inzidenzwerten keine oder doppelt so hohe Daten. So wurde für die Stadt Würzburg eine Inzidenz von ca. 80 und für den Landkreis Würzburg immerhin über 50 ausgegeben. Nicht nur bei den Besuchern unserer Webseite sorgte das für Verwirrung.

    Das RKI hat das auf seiner Internetseite bereits bestätigt und arbeitet mit Hochdruck an der Behebung dieses Problems. Sobald die Daten korrigiert sind oder eine entsprechende Meldung des Robert-Koch-Instituts vorliegt, aktualiseren wir unsere Inhalte ebenfalls.

    Auf unseren Karten werden aktuell die Werte von gestern (25. Februar 2021) dargestellt

  • 15 km Regel vorläufig gekippt

    15 km Radius um HelmstadtMelomania Service bleibt bestehen

    Überraschend hat das Verwaltungsgerichtshof in München einem Eilantrag stattgegeben und damit überraschend das Verbot von touristischen Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus vorläufig gekippt. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

    Obwohl diese Maßnahme aktuell außer Kraft gesetzt ist, halten wir unseren Service aufrecht, den 15 km Radius zu berechnen. Auch wenn es gegen den Beschluss keine Rechtsmittel gibt, bleibt die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten. Wenn endgültig entschieden ist, werden wir den Dienst entsprechen anpassen.

    Wir hoffen aber weiterhin, dass niemand - selbst nach einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme - unser Angebot in Anspruch nehmen muss.

  • 15 km Radius berechnen

  • Inzidenzkarte Deutschland

  • Generalabsage für November

    lockdown nach Bund-Länder-Beschluss Freizeitaktivitäten ausgesetzt

    Wir haben viele Anstrengungen unternommen, ein umfangreiches Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet, aber leider hilft uns das aktuell nichts. Für den November hatten wir bereits vieles geplant und wollten mit unserem Herbst-Café ein Stück Normalität zurückbringen. Das Abhalten der Jahreshaupversammlung hatte bereits in der Vorstandschaft für einige Gespräche gesorgt, das Hin und Her mit nochmaliger Terminverschiebung schon fast verwirrt bis wir unsere JHV endlich hätten abhalten können.

    Mit dem heutigen Bund-Länder-Beschluss werden aber alle Planungen aufgelöst. Sicherlich ist es richtig, aufgrund der aktuell exponentiellen Infektionsdynamik zu handeln. Das Credo ist dabei die Kontaktbeschränkung für den gesamten November. Davon betroffen sind alle Einrichtigungen für die Freizeitgestaltung. Somit können wir uns als Chor hiervon nicht freisprechen.

    Diese Entscheidung trifft uns sehr. Gerade waren wir dabei unser Vereinsleben wieder hochzufahren und hatten sogar schon ein Gefühl von Normalität. Zum Schutze aller ist es aber jetzt wichtig, diese Vorgaben für diese vier Wochen zu befolgen, um Schlimmeres zu verhindern. Wir hoffen darauf, dass wir ab Dezember dann wieder eine andere Ausgangslage haben.

    Für unseren Verein bedeutet das also, dass für die Dauer vom 02.11.2020 - 30.11.2020 alle Veranstaltungen und Proben abgsagt sind. Das betrifft ausnahmslos alle Chöre. Darüber hinaus wird unser Herbst-Café nicht stattfinden und auch die Jahreshauptversammlung werden wir nicht abhalten. Letztere wird auch in diesem Jahr nicht mehr nachgeholt.

    Der Beschluss kann im Detail hier nachgelesen werden

  • Chorproben KW 44 entfallen

    Chorprobe Betroffen sind alle Chöre

    Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes >50 entfallen auch in der KW 44 (26. - 30. Oktober) alle Chorproben der Nachwuchs- und Erwachsenenchöre.

    Wir haben uns dazu entschlossen bis auf Weiteres wöchentlich zu entscheiden, ob die Chorproben stattfinden können und stehen im Hintergrund mit den Behörden in Verbindung um unser Handeln abzusichern. Wir haben ein umfassendes Schutzkonzept aufgelegt und sind davon auch überzeugt. Dennoch sehen wir uns in der Pflicht sämtliche Risiken so gering wie möglich zu halten.

  • Chorproben KW 43 entfallen

    Chorprobe Betroffen sind alle Chöre

    Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes >35 und den damit verbundenen Maßnahmen der Bundesregierung, aber auch in der Verwantwortung der Gesundheit unserer Mitglieder gegenüber, entfallen in der KW 43 (19. - 25. Oktober) alle Chorproben der Nachwuchs- und Erwachsenenchöre.

    Wir haben uns dazu entschlossen bis auf Weiteres wöchentlich zu entscheiden, ob die Chorproben stattfinden können und stehen im Hintergrund mit den Behörden in Verbindung um unser Handeln abzusichern. Wir haben ein umfassendes Schutzkonzept aufgelegt und sind davon auch überzeugt. Dennoch sehen wir uns in der Pflicht sämtliche Risiken so gering wie möglich zu halten.

  • Information der Bundesregierung

    BundesregierungBeschluss vom 14. Oktober 2020

    In der Konferenz der Bundeskanzlerinmit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober 2020, wurde unter TOP Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie folgendes beschlossen:

    Allgemein

    • konsequente Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m
    • Einhaltung der Hygieneregeln
    • dort, wo es geboten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmasken) zu tragen
    • dringende Empfehlung die Corona-Warn-App zu nutzen
    • beim Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften.

    Inzidenzwert > 35

    • Teilnehmerbegrenzung von 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum
    • ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum (wenn Menschen dichter/länger beeinander stehen)
    • Sperrstunde in der Gastronmie mit erweiterten Auflagenund Kontrollen
    • Weitere Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, Ausnahmen nur mit abgestimmten Hygienekonzept

    Inzidenzwert > 50

    • Erweiterung der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung
    • Kontaktbeschränkungenim öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen
    • Verbindliche Sperrstunde um 23:00 Uhr und Außenabgabeverbot von Alkohol
    • Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf 10 Teilnehmerim öffentlichen Raum sowie auf 10 Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum

    Der vollständige Beschluss kann hier nachgelesen werden

    Aktueller Inzidenzwert Bayernkarte

  • Aktueller Inzidenzwert

    InzidenzBesonders in den letzten Wochen fällt zusammen mit der Corona-Pandemie immer wieder das Schlagwort "Sieben-Tage-Inzidenz". Was bedeutet das eigentlich und warum ist dieser Wert so wichtig?

    Was ist der Inzidenz-Wert?

    Dabei handelt es sich um einen Begriff aus der Medizin. Man spricht ganz allgemeindavon, wenn man sich auf die Neuerkrankungsratebei einer Krankheit bezieht. Damit man die Werte besser miteinander vergleichen kann, betrachtet man die Fälle je 100.000 Einwohner. Das ist erst einmal unabhängig von Corona.

    Wie wird er berechnet?

    Die Gesundheitsämter melden an das Robert-Koch-Institut (RKI), wie viele Menschen sich neu infiziert haben. So kann man über diese tägliche Zahl das Infektionsgeschehenganz gut verfolgen. Berechnet man diese Zahl nun in Bezug auf 100.000 Einwohner, bekommt man den Inzidenz-Wert.

    Bei der Meldung der Neuinfektionen kann es zu Schwankungenkommen, weil z.B. an den Wochenenden in den Gesundheitsämter nicht gearbeitet wird. Diese Schwankungen kann man ziemlich gut ausgleichen, wenn man alle Fallzahlen einer Woche zusammenzählt. Hier spricht man dann von der "Sieben-Tage-Inzidenz". Sie spiegelt ganz gut den Trend wider.

    Warum ist die Zahl so wichtig?

    Zu dieser Zahl wurden Grenzwertefestgelegt, die als Basis für Einschränkungen in der Corona-Pandemie gelten. Wird z.B. die Grenze von 50 Fällen in sieben Tagen, je 100.000 Einwohner überschritten, können Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen angeordnet werden.

    Der Bund und viele Bundesländer - darunter auch Bayern- haben vereinbart, ab 35 Neuinfektionen ein "Frühwarnsystem" einzusetzen. So können bereits ab dieser Marke einschränkende Maßnahmen ergriffen werden. In Baden-Württemberg gilt ab diesem Wert eine Vorwarnstufe. Das bedeutet, dass die Behörden das Geschehen genauer beobachten, die Menschen sensibilisieren und Corona-Tests ausgeweitet werden. Ander Länder setzen sogar bei niedrigeren Werten an. So gilt z.B. für Schleswig Holstein, Berlin und Niedersachsen eine Obergrenze von 30 Neuinfektionen.

    Dies ist im Hinblick auf unsere Vereinsaktivität enorm wichtig, weil wir uns nach den Beschränkungen richten müssen, sofern die Grenzwerte überschritten werden.

    Wo finde ich die aktuelle Zahl?

    Wir haben ab sofort auf unserer Internetseite einen Service eingerichtet, der immer die aktuellen Zahlen des RKI in einer Karte darstellt. In einem kleinen Fenster auf der rechten Seite ist der Wert für den Landkreis Würzburg zu finden, in einer gesonderten Karte kann ganz Bayern abgefragt werden. Die Details werden sichtbar, wenn man das jeweilige Feld anklickt.

    Bayernkarte

    Bild: Irina Papoyan (Adobe Stock)

  • Inzidenzkarte Bayern

  • Prävention

    Corona Prävention mit Hygiene gegen Corona

    Nach Auflage der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 06. Juli 2020, Az. K-K1620.0/36, müssen die Chorverantwortlichen ein betriebliches Schutzkonzept erstellen, welches auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

    Weil uns die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitglieder sehr am Herzen liegt, haben wir die Singpause intensiv genutzt um ein umfassendes Sicherheits- und Hygienekonzept zu erstellen. Unser Leitfaden beinhaltet das Schutzkonzept und Empfehlungen des Gesangvereins Melomania Helmstadt zum Umgang mit dem Coronavirus (COVID-19 / Sars-CoV-2) und ist ausschließlich zum internen Gebrach bestimmt.

    Das Dokument beantwortet die häufigsten Fragen rund um das Thema Coronavirus im Chor. Da es sich um ein „lebendes“ Dokument handelt, dessen Inhalte entsprechend der aktuellen Entwicklung angepasst werden, ist dabei immer die Versionsnummer zu beachten.

    Die Broschüre steht allen unseren Mitgliedern zum Download zur Verfügung (im Download stets die aktuellste Version).

    Wir, die Vorstände des Gesangverein Melomania, bitten Dich, diese Broschüre ernst zu nehmen. Bitte befolge die darin aufgeführten Anweisungen zum Schutze und zur Gesundheit aller. Dieses Schutzkonzept wurde mit viel Mühe und hohem Zeitaufwand erstellt und ist daher auch nur für den internen Gebrauch gedacht. Interessenten können sich gerne an die Vorstände wenden.

    Danke

    Download Broschüre

    Version 1.2 vom 25. September 2020

    Für die schnelle Übersicht dient diese Handlungsmatrix

    Handlungsmatrix

    Weiterführende Informationen in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung oder auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

    Bitte immer rechtzeitig die Chorverantwortlichen informieren!

    Bild: CameraCraft (Adobe Stock)

  • C(h)orona - Proben wieder erlaubt

    SingstartAb 22.Junidürfen Chöre wieder proben!
    Natürlich nur mit dem entsprechenden Hygienekonzept des Ministeriums

    - Mindestabstand der Beteiligten von 2 m,
    - regelmäßige Lüftungsintervalle
    - sowie eine Begrenzung der Probendauer

    Wir freuen uns unwahrscheinlich, dass es endlich wieder losgeht! Im Moment planen wir noch den Start, damit wir auch alle Vorschriften einhalten können und genauere Vorgaben werden uns in den nächsten Tagen bestimmt noch zugestellt werden - wir werden über alles wichtige zum Probenstart hier informieren.

    Bild: CameraCraft (Adobe Stock)

  • Weitere Absagen wegen Corona

    weitere AbsagenLeider lässt sich nicht alles digital ersetzen und so müssen wir bedauerlicherweise auch unsere zwei im Juli geplanten Konzerte absagen.

    Nicht stattfinden werden daher:

    Sonntag, 05. Juli:
    Grenzenlos - Musik ist die Sprache, die wir alle verstehen. Eine musikalische Weltreise des Jugendchor Melomania mit seinen Gästen.

    Samstag, 18. Juli:
    oh happy day! DAS! Revival Konzert zum 20 jährigen Bestehen des Vocalensemble Melomania
    Geplant als großes Jubiläumskonzert, zu dem neben den Gästen auch alle ehemaligen Sängerinnen und Sänger eingeladen waren, Meilensteine aus zwei Jahrzehnten Vocalensemble Revue passieren zu lassen.

    Wir wünschen uns allen, insbesondere allen Vereinen, dass wir bald wieder die Vereinstätigkeit aufnehmen können. Bitte besuchen Sie unsere Internetseite, dort informieren wir Sie immer über den aktuellen Stand zu unseren Proben und Konzerten.

  • Singen und Spaß trotz Corona - Probe digital

    Zoom MeetingKindergarten ist zu, Schule fällt aus und viele gemeinsame Dinge dürften nicht mehr gemacht werden!

    Damit unsere Nachwuchs-Sängerinnen und –Sänger trotzdem weiterhin gemeinsam Zeit verbringen können, hat unsere Dirigentin der Nachwuchschöre einen digitalen Probenraum eingerichtet.

    So findet die Probe jeden Dienstag virtuell statt. Das Gemeinsame Singen funktioniert so natürlich nicht wirklich gut und wer traut sich schon alleine vor Mikrofon und Kamera zu singen – gar nicht so leicht! Daher steht es auch nicht im Vordergrund. Vielmehr geht es um den gemeinsamen Austausch, Besprechen neuer Stücke, Spaß und manchmal doch ein kleines Liedchen, vielleicht als Canon.
    Bei den Kids kommt es gut an und was (nicht nur) unserer Jenny besonders wichtig ist: der Kontakt zu den Kindern und sich wiedersehen.

    Danke Jenny für die tolle Idee und danke an alle, die so fleißig dabei sind! Hoffentlich können wir bald wieder alle gemeinsam singen

  • Maibaumfest abgesagt

    MaibaumUnser Maibaumfest teilt das Schicksal eines anderen Großereignisses, dem Oktoberfest und fällt in diesem Jahr auch dem Corona-Virus zum Opfer!

    Wir müssen es mit etwas Humor nehmen, sollte das Fest doch zum ersten Mal nach einem erweiterten Konzept zum neuen Termin stattfinden. Künftig immer am Samstag vor dem 1. Mai (zum Vormerken für 2021, da ist es dann der 24.04.2021), startet das traditionelle Aufstellen des Baums mit Kaffee und Kuchen. Nach dem Aufstellen der Festbetrieb mit Speis, Trank und musikalischer Begleitung.

    Zur Zeit sind wir noch in der Klärung ob der Ort in diesem Jahr überhaupt mit einem Baum geschmückt wird, oder nicht. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden, schauen Sie also bald mal wieder für Neuigkeiten vorbei.

    Bleiben Sie gesund und im nächsten Jahr holen wir die Feier ganz bestimmt nach!

     

  • Vollzug des Infektionsschutzgesetz

    WappenSicherlich hat die Allgemeinverfügung bzw. der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Vollzug des Ladenschlussgesetztes (LadSchlG) schon jeden über die Medien erreicht.

    Allerdings möchten auch wir unseren Beitrag zur Information aller leisten.

    In seiner Allgemeinverfügung hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales verfügt, dass alle Veranstaltunten und Versammlungen landesweit untersagt sind.
    Zudem ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen einzustellen. Auch die Gastronomie ist davon betroffen. I.d.R. ist die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. Auslieferung erlaubt.

    Im Zuge dessen sind die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet. Das bedeutet aber nicht, dass nun generell alle Läden bis 22 Uhr und auch am Sonntag (von 12 - 18 Uhr) geöffnet sind! Vielmehr ist es den Läden freigestellt.

    Für Details haben wir die Verfügung hier zum Download bereitgestellt.

    Bleibt gesund!

    Allgemeinverfügung herunterladen

  • Sängerfest Holzkirchhausen abgesagt

    HolzkirchhausenDie Absagewelle der Veranstaltungen aufgrund des Corona-Virus geht weiter.

    Leider wurde das Sängerfest zum 90. Geburtstag der Sängerlust Holzkirchhausen, geplant für Mai dieses Jahres, abgesagt. Der Gesangverein Melomania hätte mit dem Frauenchor Femina Melomania den Festgottesdienst unserer lieben Freunde mitgestaltet.

    Wir wissen um die Arbeit, die eine solche Veranstaltung mit sich bringt. Wir hoffen, dass sich die Lage bald entspannt und diese und viele weitere Veranstaltungen vielleicht doch noch stattfinden.

    Der Gesangverein Melomania hält nach aktuellem Stand noch an allen  geplanten Veranstaltungen nach Ostern fest. Bitte beachten Sie die kurzfristigen Meldungen auf unserer Internetseite.

  • Entscheidung zum Corona-Virus

    Corona-VirusLiebe Mitglieder,

    nach intensiven Beratungen und Informationen haben wir uns entschlossen, den Empfehlungen des Robert Koch Instituts sowie der Bundesregierung zu folgen.

    Aus diesem Grund werden wir den anstehenden Jahresgottesdienst und die Mitgliederversammlung 2020 absagen bzw. nach Möglichkeit verschieben.
    Darüber hinaus werden wir bis auf Weiteres die Proben aller Chöre aussetzen. Wir werden Euch über die üblichen Kanäle (E-Mail, WhatsApp, Internetseite) auf dem Laufenden halten. Bitte sorgt für eine entsprechende Informationskette unter den Mitgliedern.

    Das Robert Koch Institut empfiehlt, soziale Kontakte zu reduzieren um Infektionen möglichst zu vermeiden und die weitere Ausbreitung zu verzögern.
    Dabei soll Zeit gewonnen und das Gesundheitssystem nicht unnötig belastet werden.

    Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, sehen es aber als die vernünftigste Lösung im Interesse aller Mitglieder an.

    Vielen Dank für Euer Verständnis und bitte bleibt gesund!

    Andrea Dinkel

    1. Vorsitzende

     

    Sebastian Kinner

    2. Vorsitzender

    Bild: peterschreiber.media (Adobe Stock)

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