+49 (0) 160 6320686 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

placeholder

Vollzug des Infektionsschutzgesetz

WappenSicherlich hat die Allgemeinverfügung bzw. der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Vollzug des Ladenschlussgesetztes (LadSchlG) schon jeden über die Medien erreicht.

Allerdings möchten auch wir unseren Beitrag zur Information aller leisten.

In seiner Allgemeinverfügung hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales verfügt, dass alle Veranstaltunten und Versammlungen landesweit untersagt sind.
Zudem ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen einzustellen. Auch die Gastronomie ist davon betroffen. I.d.R. ist die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. Auslieferung erlaubt.

Im Zuge dessen sind die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet. Das bedeutet aber nicht, dass nun generell alle Läden bis 22 Uhr und auch am Sonntag (von 12 - 18 Uhr) geöffnet sind! Vielmehr ist es den Läden freigestellt.

Für Details haben wir die Verfügung hier zum Download bereitgestellt.

Bleibt gesund!

Allgemeinverfügung herunterladen