Beschluss vom 14. Oktober 2020
In der Konferenz der Bundeskanzlerinmit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober 2020, wurde unter TOP Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie folgendes beschlossen:
Allgemein
- konsequente Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m
- Einhaltung der Hygieneregeln
- dort, wo es geboten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmasken) zu tragen
- dringende Empfehlung die Corona-Warn-App zu nutzen
- beim Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften.
Inzidenzwert > 35
- Teilnehmerbegrenzung von 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum
- ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum (wenn Menschen dichter/länger beeinander stehen)
- Sperrstunde in der Gastronmie mit erweiterten Auflagenund Kontrollen
- Weitere Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, Ausnahmen nur mit abgestimmten Hygienekonzept
Inzidenzwert > 50
- Erweiterung der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung
- Kontaktbeschränkungenim öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen
- Verbindliche Sperrstunde um 23:00 Uhr und Außenabgabeverbot von Alkohol
- Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf 10 Teilnehmerim öffentlichen Raum sowie auf 10 Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum






